Sonntag, 30. Dezember 2018

Neues Sozialhilfegesetz: Grünliberale fordern gerechtere Kostenverteilung unter den Gemeinden

Die Grünliberalen Kanton Zürich fordern in ihrer Vernehmlassungsantwort einen fairen Ausgleich zwischen den Gemeinden. Konkret schlägt die glp einen Staatsbeitrag von mindestens 50% und somit einen verbesserten Lastenausgleich zwischen den Gemeinden vor.

Die Grünliberalen befürchten, dass die vorgeschlagene Regelung zu einer Mehrbelastung der Gemeinden und einer Minderbelastung des Kantons führen wird. Dies ist für die Gemeinden weder tragbar noch zielführend. Für ein faires Finanzierungsmodell sollte der Kantonsanteil erhöht werden. Aus Sicht der Grünliberalen wäre ein Staatsbeitrag von mindestens 50% anstatt der vorgeschlagenen 25% eine gerechte Kostenverteilung.


Die ungleiche Belastung der verschiedenen Gemeinden mit Sozialhilfekosten darf mit der Revision des Sozialhilfegesetzes nicht zementiert werden. Die in den letzten Jahren zugenommenen Disparitäten zwischen den Gemeinden dürfen nicht noch weiter vergrössert werden, sondern es muss ein taugliches Instrument für einen Soziallastenausgleich geschaffen werden. Bei dem von der glp geforderten teil-solidarischen Finanzierungsmodell bleibt für die Gemeinden immer noch ein Anreiz bestehen, Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und in die finanzielle Selbstständigkeit zu überführen.


Zudem schlagen die Grünliberalen eine präzisere Regelung zur Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme von Einrichtungen, Anstalten, Familienpflege und Aufenthalten zu Sonderzwecken (Heime, Tagesstrukturen) vor. Es ist einerseits zu prüfen, wie man potenzielle Mehrkosten für Gemeinden im Umfeld von Standortgemeinden mit einem Betreuungsangebot für spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit einer möglichen Sogwirkung und damit verbunden einer Zahlungspflicht vermeiden oder kompensieren kann. Andererseits sollte korrigiert werden, dass für die Beschulungskosten von Kindern in einem internen Schulheim, sofern sie die Volksschule besuchen, nicht die Standortgemeinde, sondern die Ursprungsgemeinde kostenpflichtig ist.