Montag, 30. Oktober 2023

Neues Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG): «Eine Chance, die genutzt werden muss.»

Die GLP sieht grosse Chancen im neuen VRG. Sie macht sich jedoch auch Sorgen über die Umsetzung. Denn nur wenn der elektroinsche Geschäftsverkehr stufengerecht aufgegleist wird, können sowohl Sicherheit als auch Zugänglichkeit gewährleistet werden.

Die GLP ist überzeugt, dass das VRG einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung darstellt. Wir sind zuversichtlich, dass die Umstellung auf den elektronischen Geschäftsverkehr im Kanton Zürich positive Veränderungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft mit sich bringen wird. Für die GLP steht deshalb das Gelingen des Projekts im Sinne einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung und qualitativ hochstehenden Dienstleistungen unabhängig vom Wohnort im Vordergrund.

 

GLP-Kantonsrat Gabriel Mäder: «Wir begrüssen die von der Regierung vorgeschlagene, abgestufte Verpflichtung zum elektronischen Geschäftsverkehr. Im Spagat zwischen Wunsch und Wirklichkeit, wurde ein vernünftiger Kompromiss vorgeschlagen, sodass für die Kommunikation behördenintern der elektronische Geschäftsverkehr verpflichtend sein wird, während Privatpersonen eine «Opt-in»-Option erhalten sollen. Dadurch wird konsequent digitalisiert, die nicht digitale Bevölkerung kann jedoch weitermachen wie bisher – dies ist konsequent dienstleistungsorientiert.»

 

Für die GLP wird der Erfolg der Anpassung des VRGs in der zukünftigen Nutzung durch die Bevölkerung gemessen werden und nicht in einer übereilten Implementierung. Fraktionspräsidentin Christa Stünzi: «Einem niederschwelligen Zugang ist höchste Priorität beizumessen. So erwarten wir unter anderem, dass der Regierungsrat bei der Ausarbeitung der Detailerlasse zur digitialen Identifikation mit Augenmass vorgeht, um die Nutzung für die Bevölkerung niederschwellig zu ermöglichen.» Aus diesem Grund hat die GLP auch einen zusätzlichen Absatz im Gesetz verlangt, mit dem Nutzer der elektronischen Kommunikationsmittel geschützt würden, sollten sie unerwartete Mitteilungen seitens der Verwaltung übersehen. In diesen Fällen sind die Nutzer in letzter Konsequenz klassisch per Brief zu kontaktieren.

 

Die GLP unterstreicht die Bedeutung dieses Schritts für die Digitalisierung und plädiert dafür, die Umsetzung nicht zuletzt dafür zu nutzen, um den gleichberechtigten Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die GLP sieht diesbezüglich in vielen Gemeinden und Verwaltungsstellen noch erheblichen Nachholbedarf.